Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der licili UG (haftungsbeschränkt), Grabenstraße 38, 73033 Göppingen („licili“) ist die Bereitstellung der licili-App („App“) zur Nutzung über das Internet („Dienst“).
- Der Vertrag zwischen licili und dem Kunden („Nutzungsvereinbarung“) kommt mit der Registrierung des Kunden in der App über folgenden Link https://app.licili.io/register zustande.
- Es gelten ausschließlich diese AGB, soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn licili ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere auch für Einkaufsbedingungen des Kunden.
- Testphase
- Der Kunde kann den Dienst für die Dauer von 3 Monaten testen („Testphase“). Während der Testphase können kostenlos 500 Freitexte analysiert werden, welche auch nach dieser Zeit weiterhin zur Verfügung stehen.
- Nach dem Ablauf der Testphase kann der Kunde keine weitere Analyse starten und durchführen. Die in der Testphase durchgeführten Analysen können auch anschließend uneingeschränkt eingesehen werden.
- Für die Testphase gelten abweichend von den in Ziff. 3 ff. festgelegten Bestimmungen folgende Regelungen:
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
- licili ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst zu sperren, wenn der Kunde sich nicht korrekt registriert hat.
- Gewährleistung und Haftung von licili richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- licili behält sich vor, die Funktionen des Dienstes im Rahmen der Testphase einzuschränken.
- Leistungen von licili
- Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikationen des Dienstes seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen des Dienstes bekannt.
- Produktbeschreibungen, Darstellungen, Dokumentationen, Technical Whitepaper usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen und ausdrücklichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von licili.
- Zurverfügungstellung des Dienstes
- licili stellt dem Kunden den Dienst während der Vertragslaufzeit zum Abruf über das Internet zur Verfügung. licili kann dabei im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen eigene IT-Systeme und IT-Systeme Dritter einsetzen.
- Der Zugriff auf den Dienst erfolgt über die in der Leistungsbeschreibung genannten Internetbrowser. licili stellt den Dienst bis zu dem Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird, bereit („Übergabepunkt“). Die Internetverbindung vom Übergabepunkt zum Kunden ist nicht Leistungsgegenstand. Der Kunde kann den Dienst nur nutzen, wenn er über eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung verfügt. Die erforderliche Bandbreite hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge des Kunden ab.
- Der Dienst bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf dem für ihn von licili eingerichteten Speicherplatz Daten abzulegen, auf die er über den Dienst zugreifen kann. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist im Bestellschein definiert.
- Der Kunde darf nur zulässige Daten auf dem Datenserver ablegen (vgl. Ziff. 6.1).
- licili behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte, an der App vor.
- licili stellt Speicherplatz für Inhalte des Kunden in einem Umfang von 100 MB bereit.
- licili wird vom Kunden auf dem Datenserver abgelegte Daten in Back-up-Zyklen von 24 Stunden sichern.
- Der Dienst ist zu 95% im Kalendermonatsmittel verfügbar. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn der Dienst vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist nicht anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von
- höherer Gewalt,
- Fehlbedienung oder vertragswidrigen Nutzungshandlungen des Kunden oder
- geplanter Wartungszeiten (vgl. Ziff. 4.9)
- licili darf den Dienst zum Zwecke der Wartung vorübergehend abschalten („geplante Wartungszeiten“). licili wird dem Kunden geplante Wartungszeiten mindestens 12 Stunden im Voraus per E-Mail ankündigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 100 Stunden im Monat nicht überschreiten.
- licili ist berechtigt, die Leistungen und Verpflichtungen aus dem Vertrag durch einen Subunternehmer zu erfüllen.
- Nutzung des Dienstes, Pflichten des Kunden
- Die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software (Arbeitsplatzrechner, Router, Datenkommunikationsmitteln etc.) den technischen Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Dienst-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung des Dienstes berechtigten Nutzer mit der Bedienung des Dienstes vertraut sind. Die Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung von licili geregelt, verfügbar unter https://s3.eu-central-3.ionoscloud.com/licili-cdn/agb/leistungsbeschreibung/leistungs%C3%BCbersicht_01.04.2020.pdf („Leistungsbeschreibung“).
- Der Kunde darf den Dienst nur für eigene interne Zwecke und interne Zwecke aller im Sinne von §§ 15 ff. mit dem Kunden verbundenen Unternehmen nutzen. Eine Nutzung durch oder für Dritte, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist unzulässig. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc. Zur Vergabe von Unterlizenzen ist der Kunde nicht berechtigt.
- Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Funktionsumfangs zulässig. Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden. Insbesondere darf der Kunde nicht mit anderen technischen Mitteln als mit Hilfe der in der Leistungsbeschreibung genannten Internetbrowser auf den Dienst zugreifen.
- Der Kunde muss sich für die Nutzung des Dienstes einen Nutzer-Account über die Webseite https://app.licili.io/login anlegen. Wenn der Kunde den Dienst durch mehrere Personen („Nutzer“) nutzen möchte, hat er dies licili zu melden. licili wird jedem Nutzer dann separate Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Die Zugangsdaten dürfen jeweils nicht von mehreren Nutzern verwendet werden.
- Der Kunde behandelt Zugangsdaten für den Dienst streng vertraulich. Er darf Zugangsdaten nur denjenigen eigenen Mitarbeitern zugänglich machen, die den Dienst im Rahmen ihrer Dienstaufgaben gemäß den vereinbarten Beschränkungen nutzen dürfen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Dienst vor unbefugtem Zugriff Dritter durch geeignete Vorkehrungen zu schützen. Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Kunden zu dem Dienst nutzt, so ist der Kunde verpflichtet, licili unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass er Inhalte vor dem Einstellen in den Dienst auf Viren und Schadsoftware prüft und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme einsetzt.
- Hat licili konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde den Dienst entgegen den Bestimmungen dieser Ziff. 5 oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner nutzt oder ein Dritter mit den Zugangsdaten des Kunden unbefugt auf den Dienst zugreift, so ist licili berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Dienst bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Außer bei Gefahr im Verzug wird licili dem Kunden vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Kunde bleibt während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hatte die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht zu vertreten.
- Der Kunde wird licili alle Schäden und Aufwände ersetzen, die liCil aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Ziff. 5.1 oder 5.8 entstehen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
- Daten des Kunden
- Der Kunde darf den Dienst nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Inhalte, die der Kunde mit dem Dienst erstellt, speichert oder bereitstellt (zusammen „Daten des Kunden“), dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte, an seinen Daten. Der Kunde räumt licili das Recht ein, die von licili für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. licili ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist licili zu allen erforderlichen Maßnahmen berechtigt, auch Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass er allein für die Qualität der von ihm mit dem Dienst erstellten, gespeicherten oder bereitgestellten Daten, insbesondere deren Korrektheit und Präzision, verantwortlich ist. Arbeitsergebnisse, die auf diesen Daten basieren, sind von der vom Kunden zu gewährleisteten Qualität der Daten abhängig. licili ist für die Qualität der Daten nicht verantwortlich.
- Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
- Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wird der Vertrag nicht mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wirksam gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monate zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für licili insbesondere in folgenden Fällen:
- Der Kunde befindet sich mit der Vergütung für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug.
- Der Kunde stellt seine Zahlungen ein, das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren ist von ihm oder zulässigerweise von licili oder einem anderen Gläubiger beantragt, ein solches Verfahren wird eröffnet oder dessen Eröffnung wird mangels Masse abgelehnt.
- Der Kunde verstößt nicht nur unerheblich gegen diese AGB und stellt den Verstoß auf eine Abmahnung von licili hin nicht innerhalb angemessener Frist ab.
- Kündigt licili wegen einer Pflichtverletzung des Kunden aus wichtigem Grund, behält licili als Mindestschaden den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde hätte ordentlich kündigen können, abzüglich der von licili aufgrund der Kündigung ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Von der Vergütung bringt licili grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 10% des geschuldeten Betrages für ersparte Aufwendungen in Abzug. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, die Ersparnis sei höher als 10%.
- Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Nach Ende der Laufzeit ist ein Zugriff auf den Dienst nicht mehr möglich. Für die vom Kunden erstellten Daten gilt Ziff. 8.
- Datenexport bei Vertragsende
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit aus dem Dienst exportieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen solchen Export rechtzeitig vor Vertragsende in eigener Verantwortung zu veranlassen. licili ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden dem Kundenaktiv bereitzustellen.
- licili wird sämtliche Daten des Kunden 60 Tage nach Vertragsende löschen, soweit licili nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
- Vergütung, Zahlung
- Der Kunde zahlt licili die vereinbarte Vergütung je nach ausgewähltem Lizenzmodell monatlich oder jährlich im Voraus. Der Kunde ist berechtigt, das ausgewählte Lizenzmodell zum Ablauf des jeweils aktuellen Vergütungszeitraums zu ändern.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
- licili ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal pro Kalenderjahr um maximal 5 % anzuheben. Es gelten folgende Regeln:
- licili kündigt dem Kunden eine Preisänderung drei Monate im Voraus schriftlich an. Die Preisänderung gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht.
- Widerspricht der Kunde, kann licili die SaaS-Vereinbarung vorzeitig mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, und zwar auf den Zeitpunkt, zu dem die Preisänderung gemäß lit. a) wirksam würde. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- licili weist den Kunden in der Ankündigung gemäß lit. a) auf die Widerspruchsfrist und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung gesondert hin.
- Nutzt der Kunde den Dienst auf einer größeren Zahl an Arbeitsplätzen gleichzeitig, als im Bestellschein vereinbart, ist der Kunde dazu verpflichtet, eine entsprechende Nutzungsberechtigung für diese weiteren Arbeitsplätze auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von licili zu erwerben.
- Zur Vergütung kommt stets die Umsatzsteuer hinzu, es sei denn, die Vergütung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
- licili kann eine angemessene zusätzliche Vergütung für Mehraufwand verlangen, der durch pflichtwidriges Verhalten des Kunden entsteht, insbesondere dadurch, dass der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß erbringt oder den Dienst nicht bestimmungs¬gemäß oder entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde das pflichtwidrige Verhalten nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde kann nur mit von licili unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der licili an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt licili dem Kunden eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung, die erfolglos verläuft, ist licili berechtigt, die weitere Leistungserbringung für die Dauer des Verzugs einzustellen. licili wird dem Kunden diese Maßnahme vorab schriftlich androhen. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Leistungsverweigerung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. licili muss sich etwaige durch die Leistungsverweigerung ersparte und vom Kunden nachgewiesene Aufwendungen anrechnen lassen.
- Rechte Dritter
- licili gewährleistet, dass der vereinbarungsgemäßen Nutzung des Dienstes durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechten Dritter leistet licili dadurch Gewähr, dass licili dem Kunden nach Wahl von licili eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Dienst oder an gleichwertigen Leistungen verschafft.
- Der Kunde unterrichtet licili unverzüglich schriftlich, falls Dritte Rechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an dem Dienst geltend machen. Der Kunde ermächtigt licili, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange licili von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von licili anerkennen; licili wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z.B. der vertragswidrigen Nutzung des Dienstes) beruhen. Der Kunde unterstützt licili bei der Auseinandersetzung mit dem Dritten. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet Fragen von licili.
- licili haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Nutzung des Dienstes oder eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs durch den Kunden entsteht.
- Gewährleistung
- Der Kunde meldet licili Störungen des Dienstes („Fehler“) und drohende Gefahren (z. B. unbefugte Zugriffe Dritter, Schadsoftware) unverzüglich über die Mailadresse info@licili.de. licili ist berechtigt, die Servicekontakte zu ändern und andere dem Kunden zumutbare Kontaktstellen und Kommunikationsmittel vorzugeben. licili wird dem Kunden eine solche Maßnahme mindestens zwei Wochen im Voraus ankündigen. Fehlermeldungen über andere Kommunikationswege sind nicht vertragsgemäß; Fristen zur Fehlerbeseitigung beginnen nicht zu laufen.
- Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Fehlers und seiner Ursachen. Der Kunde muss Fehler des Dienstes so detailliert wie möglich beschreiben. Vertragsgemäße Fehlermeldungen müssen insbesondere enthalten:
- Ausführliche Fehlerbeschreibung auf Basis der im Ticketsystem hinterlegten Vorlage,
- Einsatzzweck,
- Wortlaut etwaiger Fehlermeldungen,
- Screenshot des Fehlerzustandes,
- Schritte zur Reproduktion des Fehlerzustandes,
- Anzahl der betroffenen Workstations,
- Anwendungsprotokolle,
- Eingesetztes System,
- Verwendete Hardwareumgebung einschließlich sämtlicher verwendeten Drittanbietersoftware.
- licili beseitigt vom Kunden ordnungsgemäß gemeldete Fehler des Dienstes innerhalb angemessener Fristen.
- licili haftet für Fehler des Dienstes, die bei dessen Bereitstellung bereits vorhanden sind, nur, wenn licili diese zu vertreten hat.
- Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn der Kunde die Fehler verursacht hat, insbesondere:
- bei nicht autorisierten Eingriffen des Kunden in den Dienst mithilfe von Software oder anderen technischen Einrichtungen, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden,
- bei Zugriffen auf den Dienst mit anderen technischen Mitteln als der von licili zur Verfügung gestellten Software oder anderen als den in den Systemvoraussetzungen genannten Internetbrowsern,
- bei Einsatz von Hardware oder einer Softwareumgebung, die nicht den von licili übermittelten und mit dem Kunden abgestimmten Systemvoraussetzungen entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Fehler nicht zu vertreten hat.
- Ergibt eine Überprüfung, dass ein Fehler nicht vorliegt oder licili diesen im Rahmen der Mängelhaftung nicht zu vertreten hat, kann licili eine Aufwandserstattung nach der zum Zeitpunkt der Fehlerüberprüfung gültigen Preisliste von licili verlangen, es sei denn, der Kunden weist nach, dass er die Fehlvorstellung vom Vorliegen eines Fehlers oder von licilis Verantwortlichkeit für diesen Fehler nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde bleibt bei Mängeln oder Störungen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zunächst verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Mängeln die Vergütung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
- Schadens- und Aufwendungsersatz
- licili leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz und Garantien ist unbeschränkt.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet licili in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), haftet licili in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens, maximal in Höhe von 100% des Nettoauftragsvolumens eines durchschnittlichen Vertragsjahres.
- In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung ausgeschlossen.
- Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
- licili bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
- licili leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- Verjährung
- Die Verjährungsfrist ist begrenzt:
- bei Ansprüchen aus Sachmängeln auf ein Jahr;
- bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter auf zwei Jahre;
- bei nicht auf Sachmängeln oder der Verletzung von Rechten Dritter beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
- Ziff. 13.1 gilt nicht bei Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und in den in Ziff. 12.1.e) genannten Fällen.
- Die Verjährungsfrist ist begrenzt:
- Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern vertrauliche Informationen so, dass ein unberechtigter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
- Der Kunde macht vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit.
- licili nimmt die Privatsphäre seiner Kunden und Nutzer sehr ernst. Es gilt die Datenschutzrichtlinie von licili, verfügbar unter https://app.licili.io/datenschutz.
- Die Vertragspartner schließen eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.
- licili darf den Kunden ab Vertragsabschluss als Referenzkunden nennen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner ist ausschließlich München, wenn die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
- Soweit nach diesen AGB Erklärungen schriftlich erfolgen müssen, sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, E-Mail und Telefax ausreichend. Dies gilt nicht für Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Kündigungserklärungen des Kunden, die stets im Original zu unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind und dem Vertragspartner in dieser Form zugehen müssen.
- licili darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen. licili wird eine solche Übertragung vier (4) Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Ist der Kunde mit einer Übertragung nicht einverstanden, so kann er diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. licili wird den Kunden in der Ankündigung auf die Frist und die Rechtsfolgen ihrer Versäumung hinweisen. Im Falle der Kündigung wird licili dem Kunden die von ihm bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig zurückerstatten.
- Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von licili.
- licili ist berechtigt, diese AGB zu ändern. licili wird dem Kunden die Änderungen schriftlich ankündigen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. licili wird den Kunden in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen einer entstandenen Versäumung gesondert hinweisen.
Stand: 18. Februar 2020